Update Arbeitshilfe zur „Kaufpreisaufteilung“ von Immobilien

Die Aufteilung von Grundstückskaufpreisen auf Grund und Boden sowie Gebäude ist in der Praxis regelmäßig Streitpunkt zwischen dem Finanzamt und dem Steuerpflichtigen. Mit einer Excel-Arbeitshilfe hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Finanzämter und den Steuerpflichtigen unterstützt. Das angewendete Verfahren in der Arbeitshilfe basierte auf dem Sachwertverfahren und hat daher regelmäßig zu ungenauen Ergebnissen und somit zu Streitigkeiten zwischen der Finanzverwaltung und dem Steuerbürger geführt. Mit Urteil vom 21. Juli 2020 hat der Bundesfinanzhof (BFH) der BMF-Arbeitshilfe eine Absage erteilt (Entscheidung vom 21. Juli 2020, Az. IX R 26/19). Nach Ansicht des BFH ist die Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude und Grund und Boden nach dem Verhältnis der Verkehrswerte vorzunehmen. Dafür kann das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren gemäß der Immobilienwertverordnung herangezogen werden.

 

Im April 2021 hat das BMF nun eine aktualisierte Arbeitshilfe zur „Kaufpreisaufteilung“ veröffentlicht. Die neue Arbeitshilfe greift die einzelnen Bewertungsverfahren auf und ermöglicht es, den Verkehrs-, Ertrags- oder Sachwert zu ermitteln. Welches Verfahren letztlich angewendet wird, hängt von der Grundstücksart sowie den vorliegenden Daten ab.